TRAUERCHAT
Trauerhilfe Live-Chat

Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
Montags von 10:00-11:00 Uhr Dienstags von 20:00-22:00 Uhr Donnerstags von 16:00-17:30 Uhr zum Livechat »
ANZEIGE AUFGEBEN

Anzeige aufgeben

Schalten Sie Ihre Anzeige in der Zeitung

Über unser Online-Anzeigensystem können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine private Traueranzeige in aller Ruhe selbst gestalten und online aufgeben.

Traueranzeige aufgeben

Fragen & Antworten

© Bahri Altay / Shutterstock.com

Unser Trauerhilfe-Forum und der Live-Chat sind unverbindliche, kostenfreie Angebote für Jugendliche und Erwachsene, die um einen geliebten Menschen trauern und auf der Suche nach einem Weg sind, mit dieser Trauer umzugehen und zurück in den Alltag zu finden. Wir freuen uns über einen regen Austausch untereinander, der Euch Unterstützung und Trost bei der Trauerbewältigung sein soll. Hier gibt es immer ein offenes Ohr und viel Verständnis in schweren Zeiten.

Herzlich Willkommen – schön, dass Du zu uns gefunden hast!

Damit sich jeder im Trauerhilfe-Forum und im Chat wohl fühlt und keine Missverständnisse entstehen, möchten wir Euch bitten, ein paar Regeln einzuhalten:

Respektvoller Umgang miteinander

Wir hoffen auf einen fairen und respektvollen Umgang miteinander.
Bitte postet keine Beiträge, die andere Besucher in irgendeiner Weise verletzen könnten.
Denkt daran: Ihr kommuniziert hier mit Menschen. Bitte bleibt immer sachlich und fair.
Beiträge mit beleidigendem Inhalt und radikalen, obszönen oder rassistischen Äußerungen sind bei uns absolut tabu und werden umgehend gelöscht. In besonders schweren Fällen behalten wir uns vor, Nutzer zu blockieren.

Werbung und fremde Inhalte

Wir möchten Dich bitten, auf unpassende Inhalte wie Werbebotschaften, Massen-Posts und Spam-Einträge sowie Aufrufe zur Unterstützung bei Gewinnspielen o.ä. zu verzichten. Achte bitte auch darauf, dass Du beim Hochladen von Fotos und Videos weder Urheber-, noch Marken- oder Nutzungsrechte Dritter verletzt.


Private Daten

Bitte geh mit Deinen privaten Daten wie Adresse und Telefonnummer vorsichtig um. Denk daran, dass im Forum und auch im Gruppen-Chat jeder Besucher Deine Telefonnummer sehen kann und damit auch die Gefahr besteht, dass Dich jemand belästigt. Im Live-Chat ist das Posten von privaten Daten untersagt.
 

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier gilt das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Akzeptieren unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtest Du Dich, die Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte) nicht zu verletzen und den Betreiber dieses Trauerportals von durch ihre Beiträge ausgelösten Ansprüchen Dritter vollständig schad- und klaglos zu halten.

Im Folgenden findet Ihr Antworten auf die am häufigsten von Nutzern gestellten rechtlichen Fragen:

Technische Voraussetzungen

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es gemäß § 22 Kunsturhebergesetz bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
 

Darf ich Fotos und Videos einstellen, auf denen andere Personen dargestellt sind?

Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Befinden sich mehrere Personen auf dem Bild, so muss die Einwilligung aller eingeholt werden. Wer also Bilder von Bekannten und Freunden veröffentlicht, muss sie zunächst um Erlaubnis bitten. Bei Minderjährigen sind die gesetzlichen Vertreter zu fragen.
Ohne Erlaubnis sind Veröffentlichungen von Bildnissen bei folgenden Ausnahmen rechtmäßig (§23 KunstUrhG):
  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstige Örtlichkeiten erscheinen;
  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.