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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Ein Richter, der Scheidungs- kindern Bonbons hinterm Ohr hervorzauberte

Nachruf auf Hans-Werner Fehmel (Geb. 1928)
Für einen Vater im Zehlendorf der sechziger Jahre eine eher ungewöhnliche Passion: Er ging mit den Kindern gern lange spazieren, ein Eis essen, den Hund ausführen, Geschichten erzählen. Er spürte die Blicke, und oft wurde er bedauert, dass er nur Töchter hatte: „Na, kein Stammhalter dabei?“ Hans-Werner Fehmels Blick fiel auf Sabine, Bettina und Annekatrin. „Doch. Drei sogar!“
Die Töchter sagen, sie seien in dem Bewusstsein aufgewachsen, ein sehr großes Glück zu sein: zu fünft in einer Dreieinhalbzimmerwohnung, beengt, aber meist glücklich. Die Eltern stritten nie, die Heiterkeit des Vaters trieb überraschende Blüten. Die Kinder schenkten ihrer Mutter einen asiatischen Bonsai für den Balkon. Doch wie die meisten dieser anspruchsvollen Pflanzen war auch ihre schon nach wenigen Wochen eingegangen. Hans-Werner ging in den Garten, sammelte kleine Blätter und klebte sie sorgfältig an das kahle Bäumchen, um Gisela aufzuheitern. Womit der Vater beruflich zu tun hatte blieb für seine Kinder ein abstrakter Begriff: Ehescheidung.
Was braucht ein Kind am nötigsten, wenn die Eltern auseinandergehen? Die Antwort ist denkbar einfach: die Eltern, beide Eltern. Und die Gewissheit, nicht zwischen Mutter und Vater wählen zu müssen. Scheinbar eine Selbstverständlichkeit, aber das Bürgerliche Gesetzbuch enthielt den Paragrafen 1671, Absatz 4: „Die elterliche Sorge ist einem Elternteil allein zu übertragen.“ Es brauchte Familienrichter mit Courage, diese Bestimmung gegen den Willen der Bundesregierung zu streichen.
Wie wurde einer ein so couragierter Richter? Hans-Werner Fehmel war mit fünf eingeschult worden, ein begabter Knabe, der dann auch noch die zweite Klasse übersprang, ruhig, gewissenhaft, aber auch so schüchtern, dass er sich nicht traute, seine Pausenbrote aus der Tasche zu holen. „Hans-Werner muss ein bißchen mutiger werden“, stand in seinem Zeugnis.
Als er 1944, mit 16 Jahren, noch zum Militär eingezogen werden sollte, zeigte er Mut. Er log, er habe Erfahrung als Funker, und wurde deshalb nicht an die Front geschickt, sondern auf die Funkerschule nach Dänemark. Von dort ging es direkt in die rettende britische Gefangenschaft.
Auch sein Entschluss, das sächsische Freiberg zu verlassen, um sich an der neu gegründeten Freien Universität in West-Berlin für Jura einzuschreiben, war mutig. Er ließ nicht nur die Eltern zurück, sondern auch seine Verlobte Gisela. Aber sein Vater war weder Arbeiter noch Bauer, sondern Ingenieur und Unternehmer - und ein Studium für den Sohn in der DDR nicht vorgesehen.
Geheiratet hatten sie noch im Dom zu Freiberg, aber als Gisela, die mittlerweile als Optikerin in einem Ost-Berliner Betrieb arbeitete, am 17. Juni 1953, dem Tag des Volksaufstands, einmal quer durch die ganze Stadt laufen musste, um Hans-Werner im Westen zu besuchen, stellte sie fest, dass es so nicht weitergehen konnte.
Referendar, Staatsanwalt, Richter am Amtsgericht, am Landgericht und dann Familienrichter an der höchsten Berliner Zivilinstanz, dem Kammergericht, seine Karriere ging schnell voran. Für Scheidungskinder ließ er einen eigenen Raum mit Spielzeug einrichten. Er zauberte ihnen Bonbons hinter dem Ohr hervor. Er zog den Talar aus und balancierte Besenstiele auf Stirn und Kinn. Die Umstände waren ja meist traurig genug, was war da die Würde des Richters gegen die Angst eines Kindes? Selbst wenn die Geschiedenen das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam behalten wollten, gab es die Möglichkeit gar nicht. Richter lösten oft erst den überflüssigen Kampf ums Kind aus; das Gesetz wollte es so.
Eine Besonderheit in der Berliner Rechtsprechung erlaubte es Hans-Werner Fehmel und seinen Kollegen Anfang der achtziger Jahre, einen anderen Weg zu gehen. Weil wegen alliierter Vorbehalte Urteile des Bundesverfassungsgerichts für West-Berlin nicht bindend waren, konnten sie den BGB-Paragrafen kurzerhand für verfassungswidrig erklären und einen Präzedenzfall schaffen. Erstmals stellten sie fest, dass die „Bindung zwischen Eltern und Kind“ nach der Scheidung fortdauere und „auch weiterhin den Schutz der Verfassung“ genieße.
Hat er seinen Beruf geliebt, war die Arbeit sein Leben? Die Töchter kommen ins Grübeln. Dass keine von ihnen Jura studierte, ja, das hat ihn ein bisschen geschmerzt. Aber es gab auch nach der Pensionierung so viel zu tun. Er organisierte historische Stadtspaziergänge, schrieb Bücher darüber und druckte sie selbst aus. „Er hat wahnsinnig viel gedruckt.“ Wenn die Nadeln wieder anfingen zu kreischen, rief Gisela: „Jetzt geht das schon wieder los!“ Er war einer der Ersten, die einen Heimcomputer anschafften. Kamen die Enkel zu Besuch, wurde der Commodore mit Bettlaken abgedeckt, damit sie nichts verstellten.
„Lass uns hier über die Straße gehen, hier habe ich die größte Überlebenschance.“ Hans-Werner Fehmel fühlte die Demenz kommen. Seine Töchter erkannte er bis zum Schluss. „Wie geht's dir Papa?“ - „Bei so lieben Kindern, wie ich sie habe, kann's mir doch nur gut gehen.“ Sebastian Rattunde