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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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„Ich lasse meine Frau nicht fort. Eher werde ich sterben“

Nachruf auf Kemal Vural (Geb. 1949)
Wenn Frau Koch über Herrn Vural spricht, sagt sie Kemal Bey, Herr Kemal. Sie spricht Türkisch, und da heißt es nun mal Kemal Bey. Herr Vural war er nur für die Behörden.
Er kam vor elf Jahren in Frau Kochs Beratungsstelle, weil seine Frau krank war. Wegen einer schiefgegangenen Rücken-OP konnte sie kaum mehr laufen und litt an Depressionen. Es ging um Krankenkassenanträge, Pflegestufen, das ganze Gestrüpp, in dem sich kaum ein Deutscher zurechtfindet. Wie sollte es dieser Kurde, der zwar Türkisch sprach, aber nur wenig Deutsch?
Frau Koch lernte einen jener Ausländer kennen, die längst Inländer sind, bei denen das Wort „Migrationshintergrund“ dennoch euphemistisch wirkt, einen Mann mit Schnauzbart, dessen Dreiteiler in keinem der vergangenen Jahrzehnte als besonders zeitgemäß gegolten hätte. Einen ausgesprochen freundlichen Herrn mit einem Schicksal, bei dem Frau Koch sich wunderte, dass er nicht wie seine Frau in Depressionen versank.
Er besuchte sie in den folgenden Jahren immer öfter, in letzter Zeit einmal im Monat. Sie war, wenn man so will, sein Tor in den deutschen Teil Deutschlands. Nein, kein Tor, eher eine Luke. Was sie ihm bieten konnte, waren eine Handreichung in der Bürokratenwelt und ein paar vorsichtige Fragen nach seinem Leben. Was er bei ihr erlebte, fühlte sich wie ein Wunder an: eine Deutsche, die Türkisch sprach und keine Forderungen stellte, sondern einfach half. Durch sie erhielten er und seine Frau das Geld vom Staat, das sie zum Leben brauchten.
Er war einmal ein reicher Mann gewesen. Ein Großbauer im Osten der Türkei, in einem Dorf bei Mus mit vielen Hektar Land und Hunderten von Schafen. Mit seiner Frau Herdem hatte er neun Kinder. Sie waren Kurden, und damit befinden wir uns schon mittendrin im Integrationsschlamassel. Ihr Land nämlich war kein kurdisches, sondern ein türkisches, so türkisch, dass die Kurden nicht einmal als Minderheit anerkannt wurden. Seit 1984 herrschte Bürgerkrieg, auf der einen Seite die kurdischen Kommunisten von der PKK, auf der anderen die türkische Armee. Ein kurdischer Großbauer gehörte weder auf die eine noch auf die andere Seite. Als er sich aber politisch rührte und Mitglied einer gemäßigten kurdenfreundlichen Partei wurde, der HEP, sperrte der türkische Staat ihn erst mal weg. Man ließ ihn wieder laufen, drohte jedoch mit weiteren Repressionen. HEP-Funktionäre wurden ermordet in diesen Tagen.
Wie Millionen anderer Kurden floh Kemal Vural, verließ Familie, Wohlstand, Heimat, kam nach Deutschland, wohin es schon etliche seiner Landsleute verschlagen hatte. Die Landsleute, von denen so viele unter sich geblieben waren, eigene Viertel bewohnten, eigene Cafés betrieben mit Leuchtstoffröhren an den Decken und Männern an den Tischen, Kulturvereine, in denen es um die Heimat ging, die kurdische und nicht die deutsche.
Die Deutschen waren gerade mit sich selbst beschäftigt, es war das Jahr 1990. Es galt, aus 17 Millionen Ostdeutschen Bundesdeutsche zu machen, was konnte da ein Ostanatolier erwarten? Konnte froh sein, dass man seinen Asylantrag bestätigte. Konnte sich an der Volkshochschule um Deutschkurse kümmern und Anträge auf Kostenübernahme bei der Ausländerbehörde stellen. Der Rest würde sich ergeben.
Er ergab sich nicht. Drei Kurse belegte Kemal Vural, drei mal sechs Wochen. Es war mühsam. In seiner alten Heimat war er gut hingekommen mit seiner knappen Bildung, konnte immerhin neben Kurdisch auch noch Türkisch. Jetzt ging es um deutsche Passivkonstruktionen, Konjugationen, Höflichkeitsformen. Schwerer Stoff für einen Mann von Anfang vierzig mit Grundkenntnissen aus der anatolischen Dorfschule. Und wie tief sollte er sich in die deutsche Welt hineinbegeben, wenn er so schnell wie möglich wieder heimwollte zu Wohlstand, Frau und Kindern?
Aus der Heimat aber kamen keine guten Nachrichten. An einen Besuch war nicht zu denken, die Kinder wuchsen ohne ihren Vater auf, der Frau fehlte der Mann. Und sie fehlte ihm. Im Jahr 2000 kam sie endlich nach. Die Kinder blieben zurück; es würde doch wohl möglich sein, die jüngsten nachzuholen.
Es war unmöglich. Wer seine Familie in Deutschland zusammenführen will, muss für sie sorgen können, so sehen es die Gesetze vor. Der Staat schützt seine Sozialkassen. Allerdings gab es für die Familien anerkannter Flüchtlinge eine Möglichkeit, von der Regel abzuweichen, eine Kann-Bestimmung. Sie wurde nicht angewandt, warum auch immer. Weil er so wenig Deutsch sprach und seine Frau nicht einmal Türkisch? Weil es ihm bisher nicht gelungen war, eine dauerhafte Arbeit zu finden und die Chancen schlecht standen, dass sich das ändern würde?
Eine Zeit lang hatte er als Gärtner gearbeitet, ein paar Monate bei Opel in Nordrhein-Westfalen. Dem Arbeitsamt musste er Bewerbungen vorlegen. Dabei half ihm sein Neffe. Sie wussten, dass es sinnlos war. Wer sollte ihn auf Dauer einstellen? Das Amt bekam seine Bewerbungsbelege, Herr Vural bekam die „Grundsicherungsleistung“. Seit seine Frau bei ihm lebte, galten sie als „Bedarfsgemeinschaft“, kalt gesprochen: zwei Migranten, die von Transferleistungen lebten. Oder: zwei, die ihre Heimat und ihre Kinder verloren hatten, chancenlos, für sich selbst zu sorgen.
Herdem, Kemals Frau, hatte von Anfang an keine Aussicht auf ein Stück deutschen Lebens. Hatte nie Lesen und Schreiben gelernt. Sie hatte heftige Probleme mit dem Rücken, konnte sich schließlich kaum mehr fortbewegen, versank im Schmerz. Kemal kümmerte sich um sie, schmiss den Haushalt, brachte sie zu Ärzten und übersetzte dort, so gut er das eben konnte, lief zu Frau Koch und füllte mit ihr die Anträge aus.
Vor zwei Jahren erfuhr er, dass sein Name nicht mehr auf den Fahndungslisten stand. Er reiste für ein paar Wochen in seine alte Heimat, das erste, einzige Mal nach 25 Jahren. Die Kinder, allesamt verarmt, waren inzwischen weit zerstreut, zwei lebten noch im alten Dorf. Die politische Lage hatte sich entspannt, bis vor Kurzem jedenfalls; seit ein paar Monaten war die Situation wieder komplizierter geworden. An eine Rückkehr, zumal mit seiner kranken Frau, war nicht zu denken.
Die Ausländerbehörde sah das anders. Als Herdem Ende 2016 ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern wollte, alle zwei Jahre war das nötig, erhielt sie die Auskunft, dass sie nun ausreisen müsse, gern gemeinsam mit ihrem Mann. „Rechtsgrundlage ist § 29 i.V.m. § 30 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz.“
Seit ihr Mann wieder den türkischen Pass besaß, war sein Asylstatus erloschen. Von nun an war die Aufenthaltsgenehmigung seiner Frau davon abhängig, was sie den deutschen Staat kostete. „Es besteht ein überragendes öffentliches Interesse an einer sparsamen Haushaltsmittelbewirtschaftung, so dass ein weiterer Bezug von sozialen Leistungen nicht mehr hingenommen werden kann Eine besondere Härte im Zusammenhang mit der bestehenden Rückkehrverpflichtung ist nicht feststellbar.“
Kemal Vural hatte eine hohe Meinung von der deutschen Bürokratie. Die Schreiben mochten unverständlich sein, doch letztlich war ihm immer geholfen worden, nicht zuletzt dank Frau Koch von der Sozialberatung. Jetzt erschien er bei ihr und war völlig aufgelöst. Was bedeutete das? Wer entschied so etwas?
Frau Koch sagte, nun müsse ein Anwalt helfen, man müsse Briefe schreiben. All das geschah, ohne Erfolg. Der Brief der Ausländerbehörde an Herdem vom 11. April ist deutlich: „Sofern Sie nicht bis zum 14.05.2017 ausgereist sind, werde ich Ihre Ausreise in Ihren Herkunftsstaat Türkei oder in einen anderen Staat, der zu Ihrer Rückübernahme verpflichtet ist, zwangsweise durchsetzen.“
Frau Koch erlebte Kemal Vural erstmals außer sich. „Ich lasse meine Frau nicht fort. Eher werde ich sterben.“ So hat er es gesagt. Sie versuchte ihn zu beruhigen: Das ist nicht das letzte Wort. Normalerweise wird bei Rentnern ganz anders entschieden. Man kann klagen. Es gibt eine Stelle beim Senat, da kann man Hilfe holen. Wir besprechen das, aber ich muss noch Dinge vorbereiten.
Sie machte ein Treffen mit ihm aus am 15. Mai. Da kam er nicht. Eine Nichte rief an: „Kemal Bey hat uns verlassen.“ - „Wie verlassen? In die Türkei? Unmöglich.“ - „Kemal Bey ist tot.“
Am 13. ist er gestorben, einen Tag bevor seine Frau das Land verlassen haben sollte. Ein Herzinfarkt.
Herdem ist mit dem Sarg in die Türkei geflogen. Am 16. Mai hat sie ihren Mann im Dorf bei Mus beerdigt. Und ist zurückgekehrt nach Deutschland. Hier kümmern sich der Neffe und dessen Frau um sie. Als Witwe fällt sie unter § 31 des Aufenthaltsgesetzes. Ihre Chancen, bleiben zu können, stehen gut. David Ensikat